Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Cleoft GmbH ist bemüht, ihren Online-Shop im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und dem zugrunde liegenden European Accessibility Act barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung gilt für die unter cleoft.com erreichbare Website einschließlich der Bereiche Shop, Journal, Community und Circle.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise konform mit den Anforderungen der harmonisierten Norm EN 301 549 bzw. den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA. „Teilweise konform" bedeutet, dass die Anforderungen überwiegend, aber noch nicht in allen Punkten erfüllt sind.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachfolgend genannten Inhalte sind aus den jeweils angegebenen Gründen noch nicht vollständig barrierefrei. Wir arbeiten an der Behebung:
- Einzelne ältere Bedienelemente erreichen den Mindestkontrast für kleine Texte oder die volle Tastaturbedienung noch nicht in jedem Zustand (WCAG 1.4.3, 2.1.2, 2.4.7).
- Einige interaktive Komponenten (z. B. Bild-Hotspots, einzelne Dialoge) sind in der Fokusführung noch nicht optimal.
- Von Mitgliedern oder über das Redaktionssystem eingestellte Inhalte (Bilder, Videos) können fehlende Alternativtexte enthalten, die wir nicht in jedem Einzelfall vorab prüfen können.
Diese Punkte werden laufend nachgebessert; der Stand dieser Erklärung wird entsprechend aktualisiert.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 26. Juni 2026 erstellt. Die Bewertung beruht auf einer Selbstbewertung anhand der WCAG 2.1 AA und einer technischen Prüfung der Anwendung. Sie wird bei wesentlichen Änderungen der Website, mindestens jedoch einmal jährlich, überprüft.
Feedback und Kontakt
Sind dir Barrieren aufgefallen oder benötigst du Informationen in einer zugänglichen Form? Melde dich bei uns — wir helfen weiter und nehmen deinen Hinweis zur Verbesserung auf:
Cleoft GmbH
[Anschrift]
E-Mail: service@cleoft.com
Durchsetzungsverfahren
Solltest du auf deine Rückmeldung keine zufriedenstellende Antwort erhalten, kannst du dich an die für das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden. Verbraucherinnen und Verbraucher können zudem eine anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle anrufen. Die konkrete zuständige Stelle ergänzen wir nach abschließender rechtlicher Prüfung.